Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann von einem außerhalb der Geschäftsräume von ZAUNER geschlossenen Vertrag oder von einem Fernabsatzvertrag – so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift – innerhalb von vierzehn Werktagen zurücktreten.
Die Rücktrittsfrist beträgt vierzehn Kalendertage. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Es genügt, wenn der Verbraucher (Kunde) die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat.
Die Rücktrittserklärung kann mittels Muster-Widerrufsformular auch elektronisch erfolgen.
Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Ablaufdatum überschritten wurde (§ 18 Abs 1 FAGG).
Schnell verderblich sind die im Webshop angebotenen Produkte: Sacherigel, Cremechocolat Trüffel Torte, Linzer Torte, Europatorte 2024, Ischler Schokokuchen, Englischer Teekuchen, Bischofsbrot, Amarena-Kuchen.
Für diese besteht daher kein Rücktrittsrecht.
Tritt der Verbraucher (Kunde) vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug
ZAUNER die vom Verbraucher (Kunden) geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher [Kunde] eine andere Art der Lieferung, als die von ZAUNER angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) zu erstatten und den vom Verbraucher (Kunden) auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie der Verbraucher (Kunde) die empfangene Ware zurückzustellen und ZAUNER ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Wertes der Ware, zu zahlen.
Der Verbraucher hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung selbst zu tragen.